folgeseite

Kosten

Die Pensionstaxe setzt sich aus der Hotellerie-, der Investitions- und der Ausbildungs-Pauschale zusammen und wird nach den Weisungen des Regierungsrats des Kantons Solothurn und in Anlehnung an das KVG festgelegt. Der Zimmerpreis kann je nach Grösse und Ausbaustandard variieren. Seit 2015 ist die Betreuung im Hotelleriepreis inbegriffen.

Die Hotellerie-Pauschale beinhaltet quasi ein „All-inclusive-Angebot“. Darin enthalten sind folgende Leistungen:
 

  • Unterkunft in Einzelzimmer
  • Verpflegung (Frühstück, Mittag- und Nachtessen sowie Zwischenverpflegungen)
  • Betreuung
  • Kaffee, Tee und Mineralwasser à discrétion
    (sowie jeweils sonntags 1 Glas Wein „Domaine de Soleure“)
  • Wäscheservice
  • Reinigungsservice

 

Die Investitions- und die Ausbildungspauschale sind zwingend und zweckgebunden zurückzustellen oder zu verwenden. Wie die Bezeichnungen schon erahnen lassen, wird die eine Pauschale für laufende Unterhaltskosten sowie für Neubauten verwendet. Die andere kommt vollumfänglich der Aus- und Weiterbildung von jungen Fachkräften zugute, damit wir auch in Zukunft über genügend und gut ausgebildete Mitarbeitende verfügen und stets auf dem neusten Stand sind.

Die Pflegekosten werden aufgrund des RAI-NH berechnet. Das RAI (Bedarfsabklärungs-Instrument für Pflegeheimbewohner) - RUG (Pflegeaufwandgruppen) ist ein ausgereiftes, umfassendes System zur Pflege- und Behandlungsbeurteilung, Bedarfserfassung, Pflegeplanung, Qualitätssicherung und Kostensteuerung im Langzeitpflegebereich. Im Zentrum  des RAI-NH-Systems steht ein pflegerisch-geriatrisches Assessment, das MDS (Minimum Data Set). Dieses hilft den in der Pflege und Betreuung tätigen Fachkräften, die vorhandenen Ressourcen und bestehenden Beeinträchtigungen der Bewohnerinnen und Bewohner differenziert einzuschätzen. Ab dem Jahr 2000 hat Solothurn als erster Kanton in der Schweiz RAI-RUG flächendeckend eingeführt und als verbindlich erklärt. Für die Tarifierung wurden 12 Pflegeaufwandgruppen, bei denen ein Pflegeindex hinterlegt ist, gebildet. Die Pflegeaufwandgruppen werden periodisch überprüft und wenn nötig angepasst. Die individuelle Einstufung wird mit dem Formular «Ausweis über Heimtaxen» ausgewiesen. Falls Sie mehr über RAI-RUG wissen möchten, empfehlen wir Ihnen den Besuch der Homepage www.qsys.ch.

Die Krankenkasse übernimmt je nach Einstufung zwischen CHF 9.60 (Stufe 1) und CHF 115.20 (Stufe 12) pro Tag (siehe auch Höchsttaxen-Tabelle).

Die Patientenbeteiligung an den Pflegekosten (der Selbstbehalt) richtet sich ebenfalls nach der Pflegestufe und beträgt aktuell maximal CHF 23.04 pro Tag.

Ab Pflegestufe 4 beteiligt sich im Kanton Solothurn auch die Wohngemeinde, bei der die Schriften hinterlegt sind, an den Pflegekosten. Das Heim stellt die Pflegebeiträge der kantonalen Clearingstelle in Rechnung. Diese rechnet über den Lastenausgleich ab, d. h. jede Gemeinde beteiligt sich mit einem Pro-Kopf-Beitrag an den Pflegekosten. Für ausserkantonale Bewohnerinnen wird nach den Richtlinien der betreffenden Einwohnergemeinde vorgegangen.

Betreffend MiGeL (Mittel- und Gegenstände-Liste) ist die Finanzierung seit der Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) per 1.10.2021 neu geregelt. Nun ist die OKP (obligatorische Krankenversicherung) bis zu einem Höchstvergütungsbetrag (HVB) verantwortlich, für Mehrkosten ist es die versicherte Person.

Zusatzleistungen werden gemäss separatem Heimtarif verrechnet. Hier kann es sich um die Kosten für Coiffeur, Fusspflege, Transport- und Begleitdienste, Nähservice, Postweiterleitung, Einkäufe oder anderes handeln.
Betreffend die Verpflegung geniessen unsere Bewohnerinnen und Bewohner ebenfalls ein «All-inlusive-Angebot». Bezahlen müssen sie nur Süssgetränke, alkoholische Getränke oder Snacks ausserhalb der normalen Mahlzeiten (zum Beispiel Glacen).
Beim Heimeintritt und bei der Schlussabrechnung fallen Extrakosten an, die in der Taxtabelle geregelt sind.