Finanzielle Unterstützung
Die Kosten können aus eigenen Mitteln (AHV, Pension, Vermögen) oder über Ergänzungsleistungen (EL) gedeckt werden. EL helfen, wenn die Eigenmittel nicht ausreichen, und sind gesetzliche Leistungen – auch für Zahnarztkosten. Anspruch besteht bei Wohnsitz in der Schweiz mit AHV- oder IV-Rente.
Versicherungen (Kranken-, Unfall-, Privathaftpflicht-, Hausratversicherung) sind Sache der Bewohnenden. Für Diebstahl oder Verlust von Geld/Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen.
Nützliche Unterstützungsadressen:
AHV/AKSO und Pro Senectute