folgeseite

Absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern

Waldbrandgefahr

 

Das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Solothurn verboten, auch im Siedlungsraum. Das Feuerwerksverbot hat auch am 1. August (Nationalfeiertag) Gültigkeit.

Feuern/Grillieren ist im Siedlungsraum erlaubt. Trotzdem bitten die Solothurner Behörden die Bürgerinnen und Bürger, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brandereignisse zu verhindern und dadurch weder Menschen, Tiere noch die Umwelt zu gefährden. In diesem Zusammenhang werden folgende Empfehlungen abgegeben:

  • Benutzen Sie beim Grillieren ausschliesslich fest eingerichtete Feuerstellen oder
    Cheminées
  • Lassen Sie Feuerstellen und Cheminées nie unbeaufsichtigt und verlassen Sie diese
    erst nach vollständigem Löschen der Glut
  • Halten Sie beim Feuern/Grillieren einen genügend grossen Sicherheitsabstand zu
    brennbaren Materialien wie zum Beispiel Vorratholz, Hecken oder trockenem Laub
    ein
  • Beachten Sie den Funkenwurf und die Windverhältnisse. Entfachen Sie bei starkem
    Wind kein Feuer
  • Halten Sie präventiv Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher usw.) bereit
  • Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich
    via Telefon 118 die Feuerwehr alarmiert werden.

Für Fragen oder weitere Auskünfte steht den Bürgerinnen und Bürger das Amt für Militär
und Bevölkerungsschutz, Abteilung Katastrophenvorsorge, zur Verfügung:

Telefon: 062 311 94 62 (täglich von 08:00 – 19:00 Uhr)
E-Mail: kav@vd.so.ch