folgeseite

Geschichte

Bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts war in allen Gebieten der Schweiz hauptsächlich eine Form der kommunalen Organisationen bekannt, nämlich die der Bürgergemeinde. Der Name Bürgergemeinde kommt daher, dass die Städte ihr Gebiet mit einer Mauer umschlossen, und nur wer über Grundeigentum innerhalb der Stadtmauern (der so genannten Burg) verfügte, war Burger oder eben Bürger und konnte alle Rechte und Pflichten der Gemeinschaft ausüben. Gegenüber Zugewanderten blieben die Stadttore verschlossen. Im Laufe der Zeit lockerten sich die "Mitgliedschaftsbedingungen", und die Mitgliedschaft wurde vererblich oder konnte von Einwohnern käuflich erworben werden.